Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2019
BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73 (https://dejure.org/1973,2019)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1973 - IV B 47.73 (https://dejure.org/1973,2019)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1973 - IV B 47.73 (https://dejure.org/1973,2019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Umfang der Aufklärung des Sachverhalts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Schon daraus folgt, daß die "geschlossene Ortschaft" nicht mit dem planungsrechtlichen Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils deckungsgleich ist (vgl. zu dem letztgenannten Begriff Urteile des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BVerwGE 31, 20 [21 ff.] und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - [BVerwGE 41, 227]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Schon daraus folgt, daß die "geschlossene Ortschaft" nicht mit dem planungsrechtlichen Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils deckungsgleich ist (vgl. zu dem letztgenannten Begriff Urteile des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - in BVerwGE 31, 20 [21 ff.] und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - [BVerwGE 41, 227]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Ein Aufklärungsmangel liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Gericht Beweismittel nicht herangezogen hat, die sich ihm aufdrängten oder doch hätten aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - in BVerwGE 31, 212 [217] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 247.58

    Anspruch auf Erteilung der zur Durchführung des Baues erforderlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1963 (BVerwG I C 247.58 [Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 1]) ab.
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Aus den oben wiedergegebenen Ausführungen des Berufungsurteils laßt sich auch kein Schluß auf eine mangelnde Sachkenntnis ziehen (vgl. dazu auch BGH in NJW 1951, 481 [482]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Das gilt auch für die Frage, ob sich das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut (Beschluß des erkennenden Senats vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 14 am Ende]).
  • BVerwG, 12.09.1972 - II B 23.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Einem Gericht braucht sich eine weitere Aufklärung regelmäßig schon dann nicht aufzudrängen, wenn sie sich auch der Partei nicht aufgedrängt hat und diese es deswegen unterlassen hat, eine weitere Sachaufklärung zu beantragen (Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 23.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 86]).
  • BVerwG, 10.12.1968 - IV B 214.68

    Anbau an Bundesfernstraßen - Hinnahme einer unwesentlichen Gefahrerhöhung durch

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (dem der erkennende Senat weitgehend gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 10. Dezember 1968 - BVerwG IV B 214.68 - [Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 9]) ist in seiner Entscheidung der Auffassung entgegengetreten, es müsse bei § 9 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1742) - FStrG - von dem polizeilichen Gefahrenbegriff ausgegangen werden; in jenem Verfahren hatte es das Berufungsgericht als ausreichend für das Verbot einer Anlage angesehen, daß die Möglichkeit einer Ablenkung für ungeeignete Kraftfahrer nicht verneint werden könne.
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt das Tatsachengericht den Umfang einer Beweisaufnahme wie auch die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nach seinem pflichtgemäßen Ermessen; in der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO nur dann, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen oder wenn es die bestehende Sachkunde überschätzt oder wenn die Begründung seiner Entscheidung aus ungenügenden Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - [insoweit in BVerwGE 40, 268 ff. nicht abgedruckt]; Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582, 583], vom 12. Juni 1972 - BVerwG 7 B 117.70 -, vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 71.70 - und vom 1. Oktober 1973 - BVerwG 4 B 47.73 -).
  • BVerwG, 03.04.1974 - IV B 166.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dabei übersieht die Beschwerde, daß sich der Umfang der Aufklärung des Sachverhalts und besonders der Umfang von Beweiserhebungen grundsätzlich nach den pflichtgemäßen Ermessen des Tatsachenberichts bestimmt und daß bei der Beurteilung der Art der Ausübung dieses Ermessens stets von der sachlich-rechtlichen Auffassung auszugehen ist, die das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (Beschlüsse vom 1. Oktober 1973 - BVerwG IV B 47.73 - und vom 29. November 1973 - BVerwG IV B 108.73 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1979 - XI A 1573/77
    Nach der Grundsatzentscheidung des BVerwG zu § 9 Abs. 3 FStrG ( Urteil v. 28. 5. 1963 - I C 247/58 -, BRS 14 S. 277; vgl. z. B. auch Beschluß v. 1. 10. 1973 - IV B 47.73 -),.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht